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Allgemeine Informationen

Wir sind die
1.anerkannte Ausbildungsstätte vom
Deutschen Motor Yacht Verband
in der Landeshauptstadt Hannover

Führerscheine und Patente.
Führerscheine und Patente Binnenschifffahrt

Für das Befahren der Bundeswasserstraßen mit Wasserfahrzeugen benötigt der Schiffsführer ein Befähigungszeugnis (Patent).

Rechtsgrundlagen hierfür sind:

Binnenschifferpatentverordnung vom 15.12.1997 (BGBl. I, Seite 3066) mit der 1. Verordnung zur Änderung von Vorschriften über Befähigungszeugnisse in der Binnenschifffahrt vom 08.05.2000 (BGBl. I, Seite 644)
Sportbootführerscheinverordnung-Binnen vom 22.03.1989 (BGBl. I, Seite 536), geändert am 15.12.1997 (BGBl. I, Seite 3066) und am 08.05.2000 (BGBl. I, Seite 644)

Für die Wasserstraße Rhein besteht darüber hinaus eine gesonderte Patentverordnung.

Zuständig für die Erteilung der Patente sind die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen.

Quelle: Wasser- und Schifffahrtsamt Minden

Merkblatt für die Schifffahrt:

Rheinpatentverordnung
Binnenschifferpatentverordnung
Bundesministerium für Verkehr
(Stand: 1. August 2000)

Führerscheine und Patente auf dem Rhein

Das Sportschifferzeugnis E ist ein international gültiges Binnenschifferpatent. Es wird benötigt, wenn man mit Sportbooten oder Yachten bis 25 Meter Länge auf Binnenschifffahrtsstraßen fahren möchte. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf nicht streckenkundepflichtige Binnenwasserstraßen. Dies sind zum Beispiel die Mittelweser und die deutschen Kanäle.

Für den Rhein benötigen Hobbykapitäne mit Yachten bis 25 Meter Länge das Sportpatent. Für Sportboote < 25 m ist es auch im Ausland als äquivalentes Patent im Binnenbereich anerkannt (Permis péniche de plaisance (bis 40 Meter), ICC (bis 24 Meter) oder Klein Vaarbewijs).

Für die Radarfahrt benötigt man das Radarpatent.

Der Sportbootführerschein Binnen gilt auf den Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes für Sportboote mit einer Länge von weniger als 15 m (ohne Ruder und Bugspriet) und einer Antriebsleistung von mehr als 3,68 kW (5 PS) Nutzleistung sowie für Segelboote unter Segel fahrend. (Aussteller: Deutscher Motoryacht Verband e. V., Deutscher Segler Verband)

Das Große Patent berechtigt zum Führen aller Fahrzeuge

Das Kleine Patent berechtigt zum Führen eines Fahrzeugs von weniger als 35 Meter Länge, sofern es sich nicht um ein Schlepp- oder Schubboot handelt oder sofern es keine gekuppelten Fahrzeuge fortbewegt, oder zum Führen eines Fahrzeugs, das zur Beförderung von nicht mehr als 12 Fahrgästen bestimmt ist.

Das Schifferpatent A gilt Fahrzeuge aller Art und Größe auf See- und Binnenschifffahrtsstraßen. Voraussetzung sind mindestens vier Jahre Fahrzeit als Steuermann. Mindestalter: 21 Jahre.

Das Schifferpatent B gilt für Fahrzeuge aller Art und Größe auf den Binnenschifffahrtsstraßen - ohne Oberweser.

Das Schifferpatent C1 (See- und Binnenschifffahrtsstraßen - ohne Oberweser -) beziehungsweise das Schifferpatent C2 (Binnenschifffahrtsstraßen - ohne Oberweser -) gilt für Fahrzeuge mit einer Länge von weniger als 35 Meter, ausgenommen Fahrgastschiffe mit mehr als 12 Fahrgästen; Schub- und Schleppboote mit mehr als 73,6 kW (100 PS) Antriebsleistung.

Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es wird benötigt, um am Sprechfunk auf Binnenwasserstraßen (dazu zählt übrigens auch das Ijsselmeer in den Niederlanden) teilnehmen zu können. Nach Übergang der Prüfungshoheit auf die Verbände DSV und DMYV ist dieses Funkzeugnis der Nachfolger des "Beschränkt gültigen UKW-Sprechfunkzeugnis".

Was geht binnen ohne "Schein"?

Ein Führerschein ist nicht erforderlich zum Führen von Schlauch- und Sportbooten mit einer Antriebsleistung von weniger als 3,68 kW (5 PS) sowie Ruder- und Paddelbooten, Kajaks und Kanus.

Weitere Informationen zu den amtlichen Scheinen und zum Führen von Wassersportfahrzeugen - insbesondere auf Seeschifffahrtsstraßen - gibt es beim Elektronischen Wasserstraßen-Informatiossystem (ELWIS).

ELWIS informiert über:

* Nachrichten für die Binnenschifffahrt
* Bekanntmachungen für Seefahrer
* Gewässerkundliche Informationen
* Schifffahrtsrecht, Schiffszulassung, Patente
* Förderprogramme
* Daten und Fakten der Binnenwasserstraßen
* Verkehrsstatistik
* Freizeitschifffahrt
* Adressen und Sonstiges
* Links zu Organisationen und Behörden
* RIS-Telematikprojekte
* Stellenangebote

Werftstrasse 3 Seelze

Öffnungszeiten
Montag:
10:00 - 20:00
Dienstag:
10:00 - 20:00
Mittwoch:
10:00 - 20:00
Donnerstag:
10:00 - 20:00
Freitag:
10:00 - 20:00
Samstag:
10:00 - 20:00
Sonntag:
13:00 - 18:00
Parkplatz
Die Firma hat einen Parkplatz.
Telefonnummer
+491717711140
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Soziale Medien
Schlüsselwörter
bootsverleih, sportschule

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