JobPoint Arbeitsvermittlung UG

thumb_up 61 gefällt
Königstraße 42
47051 Duisburg, Deutschland
phone
Klicken Sie hier, um das Telefon anzuzeigen.

JobPoint Arbeitsvermittlung UG Firmen Informationen

Allgemeine Informationen

Als zertifizierter Träger der privaten Arbeitsvermit­tlung mit Sitz in Duis­burg ist es unser Ziel, Ar­beit- und Personal­suchende zusammen­zuführen. Als unab­hängiger Berater können wir auf unsere Erfah­rungen sowie auf unseren engen Kontakt zum Markt bauen. Wir legen großen Wert auf eine persön­liche und individuelle Beratung.
Das hilft uns dabei, die opti­male Personalauswahl nicht nur nach fach­licher Qualifikation, sondern auch unter Berücksichtigung des gesamten Umfeldes vorzu­nehmen.

AZAV Trägerzertifizierung für Jobpoint Arbeitsvermittlung UG
Die Jobpoint Arbeitsvermittlung UG wurde von der CertIT zertifiziert und hat die AZAV Trägerzertifizierung erhalten.
Diese Zertifizierung ist Pflicht, um den Vermittlungsgutschein (AVGS) mit der Agentur für Arbeit abrechnen zu können.
Was sagt diese Zertifizierung über uns aus und welche Vorteile ergeben sich daraus für Sie als Bewerber/in oder als Unternehmer/in?

1. Um zur Zertifizierung zugelassen zu werden, wird überprüft, ob keinerlei strafrechtlichen Tatbestände vorliegen.
- Das gibt Ihnen die Sicherheit, mit einem Unternehmen zusammenzuarbeiten, das ehrlich und gewissenhaft arbeitet.

2. Für die Zulassung zur Zertifizierung muss ein QM-Handbuch vorliegen, dessen Einhaltung in einem Zertifizierungs-Audit überprüft wird.
- Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass unsere Arbeitsprozesse definiert sind und wir mit gleichbleibenden Standards arbeiten.

3. Um die Zertifizierung zu erhalten, muss ein Höchstmaß an Datensicherheit gewährleistet sein. Das betrifft vor allem personenbezogenen Daten bzw. Firmeninterna.
- Sie können also sicher sein: Ihre Daten sind bei uns sicher aufgehoben und werden im Falle einer Löschung auch fachgerecht entsorgt.

4. Die Zertifizierung ist keine einmalige Sache, sondern wird jährlich wiederholt.
- Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass wir unseren hohen Standard auch in Zukunft halten werden und uns bemühen diesen stetig zu verbessern.

AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
1. Die Tätigkeit der JobPoint Arbeitsvermittlung UG ist die Vermittlung von Arbeitskräften. Im Rahmen der Arbeitsvermittlung vermitteln wir Personen, die auf dem freien Arbeitsmarkt verfügbar sind und sich bei uns melden.
2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse der JobPoint Arbeitsvermittlung UG.
3. Seitens der JobPoint Arbeitsvermittlung UG wird ein Vertragsverhältnis gegenüber einem Auftraggeber durch eine erfolgreiche Vermittlung erfüllt. Die JobPoint Arbeitsvermittlung übernimmt keine Haftung für das Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen dieser Vereinbarung.
4. Die JobPoint Arbeitsvermittlung UG übernimmt keine Garantien oder Gewährleistungen für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Dies gilt sowohl für die Arbeitssuchenden, als auch für die Arbeitgeber.
5. Die JobPoint Arbeitsvermittlung UG übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die vermittelte Arbeitskraft und eine damit im Zusammenhang stehende Qualität und Güte der Arbeitsleistung. Dies gilt insbesondere für mangelhafte Arbeitsleistung, eventuellen Arbeitsunfall bei Krankheit oder einem Nichterscheinen aus anderen Gründen.
6. Bei Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen der Tätigkeit der Privaten Arbeitsvermittlung UG ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für leichte Fahrlässigkeit.
7. Eine Überprüfung der von den Bewerbern gemachten Angaben obliegt allein den Arbeitsgebern. Unvollständige oder unwahre Angaben seitens der Arbeitskräfte sowie seitens der Arbeitgeber gegenüber der JobPoint Arbeitsvermittlung UG schließen eine Haftung der JobPoint Arbeitsvermittlung UG aus.
8. Vereinbarungen, die von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vereinbarungen zum Datenschutz abweichen, bedürfen der Schriftform.
9. Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Soweit in diesen Geschäftsbedingungen keine anders lautende Regelung getroffen worden ist, sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Dienstvertrag, die Arbeitsvermittlungsordnung und die Vorschriften aus dem Sozialgesetzbuch III über Arbeitsförderung anzuwenden.

2. Besondere Geschäftsbedingungen für Vermittlungstätigkeit
1. Der Arbeitgeber verpflichtet sich alle für den Vertrag der Personalauswahl und der Personalbeschaffung benötigten Informationen und Daten der JobPoint Arbeitsvermittlung UG zur Verfügung zu stellen.
2. Alle Bewerbungsunterlagen, die dem Arbeitgeber von der JobPoint Arbeitsvermittlung UG zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum der JobPoint Arbeitsvermittlung UG. Diese Unterlagen und die darin enthaltenen Angaben sind streng vertraulich und müssen bei einem nicht zustande gekommenen Arbeitsverhältnis unverzüglich zurückgegeben werden. Eine Weitergabe an Dritte sowie eine Vervielfältigung ist unzulässig.
3. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, bei Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Arbeitssuchenden wie in 3.2. beschrieben, auf einem Formular für das Arbeitsamt den Vertragsabschluss und die Dauer der Beschäftigung nach sechs Wochen und nach sechs Monaten zu bestätigen.
4. Die JobPoint Arbeitsvermittlung wird Kenntnisse der Arbeitsuchenden feststellen, sowie die mit der Vermittlung verbundene Berufsberatung durchführen.
5. Im Internet online ausgefüllte und an die JobPoint Arbeitsvermittlung UG gesandte Formulare für Bewerber und Arbeitgeber werden erst dann Bestandteil eines Vermittlungsvertrages, wenn die JobPoint Arbeitsvermittlung UG ein von beiden Parteien unterschriebenes und mit Datum versehenes Exemplar der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der JobPoint Arbeitsvermittlung UG vorliegt.
6. Kommt ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber zu Stande, welches im Vorfeld durch den Arbeitsuchenden in Eigeninitiative akquiriert und auch dokumentiert auf dem Arbeitsamt hinterlegt wurde, behält sich die JobPoint Arbeitsvermittlung UG vor, den vollen Betrag des Vermittlungsgutscheines in Rechnung zu stellen.
7. Eine Rückgabe für eingereichte Bewerbungsunterlagen ist nur bei Zusendung eines frankierten Rückumschlages, oder durch persönliche Abholung möglich.

3. Honorarvereinbarungen
Honorarvereinbarung im Rahmen der Privaten Arbeitsvermittlung im Auftrag von Bewerberkandidaten/innen
1. Bewerber, die beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet sind und denen nach sechswöchiger Arbeitslosigkeit (SGB III) noch keine feste Arbeitsstelle vermittelt wurde und Arbeitslosengeld des Arbeitsamtes beziehen, können einen Vermittlungsgutschein nach SGB III beim Arbeitsamt beantragen. Für Bewerber aus dem SGB II entfällt die Wartezeit von 6 Wochen. Ebenso verhält es sich bei Bewerbern, die einer Beschäftigung in einer Arbeitsbeschaffung- oder Strukturanpassungsmaßnahme nachgehen. Die Höhe des Auszahlungsanspruches, nach der Vermittlung eines Arbeitsvertrages durch die JobPoint Arbeitsvermittlung, ist der jeweils auf dem Gutschein stehende betrag von 2.000,00 €, die MwSt. von 19 % ist in dem Betrag enthalten. Die Vergütung in Höhe von 1.000,00 € wird nach einem sechswöchigen Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitsamt direkt an die JobPoint Arbeitsvermittlung UG gezahlt. Der Bewerber hat sich selbst bei Ablauf des Gutscheins um die Verlängerung zu kümmern. Vermittelt wird nur in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich, mit einer Mindestbeschäftigungsbefristung von drei Monaten und an einen früheren Arbeitgeber nur, wenn die letzte Beschäftigung – im Jahr vor der Arbeitslosmeldung – weniger als drei Monate versicherungspflichtig angedauert hat.
2. Wenn der Arbeitslose in eine Beschäftigung bei einem Arbeitgeber vermittelt wird, bei dem er in den letzten 4 Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindesten drei Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt war oder das Beschäftigungsverhältnis von vornherein auf eine Dauer von weniger drei Monate begrenzt ist, wird ein Vermittlungsgutschein nicht von der Privaten Arbeitsvermittlung JobPoint angenommen.
3. Der gültige Vermittlungsgutschein eines Arbeitslosen ist direkt nach Abschluss eines – durch die JobPoint Arbeitsvermittlung UG vermittelten Arbeitsvertrages an die JobPoint Arbeitsvermittlung UG zu übergeben. Sollte der Vermittlungsgutschein seine Gültigkeit überschritten haben oder wird er nicht vom Vermittelten an die JobPoint Arbeitsvermittlung ausgehändigt, ist der Vermittelte für die Zahlung von 2.000,00 € (Höhe des Gutscheines) zuständig.
4. Bei Antritt eines Arbeitsvertrages, welcher durch die JobPoint Arbeitsvermittlung UG vermittelt wurde, verpflichtet sich der Arbeitnehmer volle sechs Wochen in diesem Arbeitsverhältnis tätig zu sein. Sollte das Arbeitsverhältnis seitens des Arbeitnehmers unterhalb der vollendeten sechs Wochen seitens des Arbeitnehmers gekündigt werden, behält sich die JobPoint Arbeitsvermittlung vor, dem Arbeitnehmer die 1. Rate der Vermittlungsprovision von 1.000,00 € in Rechnung zu stellen.

4. Vereinbarungen zum Datenschutz
1. Unterzeichnende des Vermittlungsvertrages erklären sich mit der elektronischen Speicherung und Weitergabe der an JobPoint Arbeitsvermittlung UG zur Verfügung gestellten Angaben einverstanden.
2. Alle der JobPoint Arbeitsvermittlung UG zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich zur Arbeitsvermittlung genutzt und auf Antrag wieder vollständig gelöscht.

5. Zahlungsbedingung
1.Auf alle durch den Arbeitgeber zu zahlenden Beträge wird die gesetzliche MwSt. erhoben und alle Rechnungen sind nach Erhalt und ohne Abzug sofort fällig.

6. Erfüllungsort, Rechtswirksamkeit, Nebenabreden
1. Erfüllungsort ist Duisburg
2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
3. Nebenabreden und Vertragsergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Stand der AGB: 06.12.2012

Königstraße 42 Duisburg

Öffnungszeiten
Montag:
09:00 - 17:00
Dienstag:
09:00 - 17:00
Mittwoch:
09:00 - 17:00
Donnerstag:
09:00 - 17:00
Freitag:
09:00 - 15:00
Telefonnummer
+4920351886164
Weblinks
Soziale Medien
Schlüsselwörter
arbeitsvermittlung

JobPoint Arbeitsvermittlung UG Reviews & Ratings

How do you rate this company?

Sind Sie der Inhaber dieses Unternehmens? Wenn ja, verpassen Sie nicht die Gelegenheit, das Profil Ihres Unternehmens zu aktualisieren, Produkte und Angebote hinzuzufügen und eine höhere Position in Suchmaschinen zu erreichen.

Eine ähnliche Seite für Ihr Unternehmen? Stelle sicher, dass jeder dich und dein Angebot finden kann. Erstellen Sie Ihre eigene Firmenseite auf Yoys - es ist einfach und unkompliziert!
Deine Firmenname