Philipp Freiherr von Gayl - Fachanwalt für Verkehrsrecht - Berlin Mitte

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Informationsanfrage

Philipp Freiherr von Gayl - Fachanwalt für Verkehrsrecht - Berlin Mitte Firmen Informationen

Allgemeine Informationen

Haben Sie ein Verkehrsrechtsproblem, ob wegen einer Ordnungswidrigkeit oder auf Grund eines Verkehrsunfalls, sollten Sie sich möglichst schnell fachlichen Rat, am besten bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht, holen. Ich wie andere Fachanwaltskollegen in diesem Rechtsgebiet können Ihnen da sehr wahrscheinlich am effektivsten Hilfe leisten.

Bereits früh über anwaltliche Hilfe zu verfügen, sichert Ihre Rechte am effektivsten. Versicherungen oder andere Institutionen drängen Sie zu verbindlichen Stellungnahmen und versuchen so durch zeitlichen Druck Fakten zu schaffen. Nicht selten verbauen sich Betroffene durch übereilte Maßnahmen wertvolle Handlungsoptionen. Es ist kein Wunder, dass so oft auf finanzielle Ansprüche und wichtige Rechte unwissentlich verzichtet wird.
Erstgespräch vereinbaren

Bei einem Erstgespräch analysiere ich die Ausgangssituation und erkläre Ihnen die nächsten Schritte. Durch meine langjährige Erfahrung im Verkehrsrecht, weiß ich welche Maßnahmen zu Ihrem Vorteil ergriffen werden sollten und wie einzelne Fakten zu bewerten sind. Nutzen Sie dieses Fachwissen und vereinbaren Sie schnellst möglich einen Termin mit mir. Ein Anruf genügt.

Das Mandat erteilen

Durch die Erteilung des Mandats beauftragen Sie mich, Ihre Rechte vor Behörden und Gerichten zu vertreten. Mit der Mandatsvereinbarung einigen wir uns auf die Art der Rechtsvertretung und die anfallenden Kosten. Durch Erteilung von Vollmachten ermöglichen Sie es mir, Dritten gegenüber in Ihrem Namen Erkundungen einzuholen bzw. Anträge zu stellen.

Betreuung während der Fallbearbeitung

Als mein Mandant können Sie sich jederzeit bei mir oder in der Kanzlei nach der aktuellen Sachlage Ihres Falls erkundigen. Regelmäßige persönliche Besprechungen gewähren Ihnen die volle Transparenz, so dass Sie stets auf dem Laufenden bleiben. Ein vertrauensvolles Anwalt/Mandanten-Verhältnis ist für mich wichtige Grundlage für unsere Zusammenarbeit.

Meine Leistungen als Fachanwalt für Verkehrsrecht

Beratung und Analyse der Ausgangssituation

Kein Unfall ist wie der andere. Deshalb steht als erste Maßnahme immer die Analyse der verfügbaren Fakten an. Dazu gehört auch ein ausführliches Erstgespräch. So zeichnet sich schnell ab, welche Maßnahmen als nächstes umgesetzt werden sollten und welche Fragen, z.B. durch Hinzuziehung von Gutachtern, noch zu klären sind. Wenn notwendig, veranlasse ich Akteneinsicht in die Unterlagen der Polizei und Staatsanwaltschaft.

Prüfen von Bußgeldbescheiden

Kommt ein Bußgeldbescheid ins Haus geflattert, lohnt die rechtliche Prüfung durch einen Anwalt. Es gibt viele Faktoren, die anfechtbar sind. Beispiele: Wenn geblitzt wurde, muss das Beweisfoto festgelegte Kriterien erfüllen, um stichhaltig zu sein. Es muss eindeutig sein, gegen wen sich der erhobene Vorwurf richtet. Es können Formfehler bei der Angabe von persönlichen Daten, Kennzeichen oder der Tatzeit vorliegen. Ich weiß, welche Fragen wie zu stellen sind. Der Aufwand lohnt sich besonders, wenn es neben der Geldbuße auch um Punkte in Flensburg oder um ein drohendes Fahrverbot geht.

Durchführung von Einsprüchen

Sind Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden, kann bei der Behörde Einspruch eingelegt werden. Dieser sollte natürlich gut begründet sein, damit eine Neubewertung aussichtsreich ist. Ich lege den Einspruch für Sie ein und erarbeite die Argumente für die Begründung. Wichtig ist, dass die Einspruchsfrist eingehalten wird (meist 14 Tage nach Zustellung), denn sollte diese versäumt werden, wird der Bescheid rechtskräftig und die Zahlung kann durch den Gerichtsvollzieher erzwungen werden.

Schadensregulierung nach Unfall

Ich übernehme die komplette Regulierung für Sie und alle nötige Kommunikation mit den Versicherungen und der Gegenseite. Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht weiß ich genau, was Ihnen zusteht, auch was versteckte, nicht offensichtliche Ansprüche betrifft. Fragen Sie niemals die Versicherungen um Rat, schon gar nicht die gegnerische und versuchen Sie nie die Regulierung durch Dienstleister wie z.B. Pannendienste oder Mietwagenfirmen durchführen zu lassen. Unterschreiben Sie nichts, ohne zu hundert Prozent über die Konsequenzen bescheid zu wissen. Übrigens: Hat der Gegner den Unfall verursacht, trägt er immer Ihre Anwaltskosten.

Beauftragung von Gutachten und Werkstattexpertisen

Bei der Ermittlung von Schadensersatzansprüchen werden oft Sachverständige eingeschaltet. Dabei ist nicht jeder Experte gleich. Die Frage nach der Unabhängigkeit ist hier sehr wichtig. Ich sorge dafür, dass ein absolut neutraler Experte das entscheidende Gutachten erstellt. Sachverständige der Versicherung sind grundsätzlich immer abzulehnen.
Vertretung vor dem Gericht

Lassen sich rechtliche Auseinandersetzungen nicht im Vorfeld beilegen oder liegen strafrechtliche Anschuldigungen gegen Sie vor, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Ich vertrete Sie bei der Verhandlung aktiv. Vorab erarbeite ich die Verteidigungsstrategie, aufbauend auf der bekannten Faktenlage. Die besondere Situation vor Gericht erfordert hohe Aufmerksamkeit auch während des Verfahrens. So kann sich auf Grund neuer Fakten eine veränderte Sachlage darstellen, die sich zu Ihren Gunsten auslegen lässt. Nutzen Sie meine langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Verkehrsrechts.

Die Vertretung vor Gericht

Können verkehrsrechtliche Streitigkeiten nicht außergerichtlich geklärt werden oder liegen strafrechtliche Anschuldigungen vor, kommt es zur Gerichtsverhandlung.

Zivilrecht, Ordnungswidrigkeit oder Strafrecht?

Streitigkeiten zu Ordnungswidrigkeiten oder Bußgeldsachen lassen sich oft außergerichtlich klären. Wenn es Gründe gegen verhängte Bußgelder gibt, können diese oft im Einspruchsverfahren geltend gemacht werden. Nur selten muss deshalb eine Gerichtsverhandlung durchgeführt werden. Anders sieht das bei Verkehrsstraftaten aus. Strafbare Handlungen im Straßenverkehr, z.B. Fahrerflucht nach einem Unfall, bringen eine Anklage oder einen Strafbefehl mit sich, über die ein Gericht entscheidet. Dann gibt es noch strittige Haftungsansprüche zwischen Versicherungen und Versicherte und andere Regressforderungen, deren Anfechtung ebenfalls bis vor Gericht gehen können.

Mehrere Gerichte zuständig?

Verkehrssachen können mehrere Rechtsgebiete umfassen und deshalb in mehrere Zuständigkeiten fallen. Zivilrechtliche Verkehrssachen, wie Ansprüche aus Versicherungen oder Regressforderungen, werden in Berlin am Amtsgericht Mitte oder dem Landgericht verhandelt. Für Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten ist dagegen das Amtsgericht Tiergarten zuständig. Das kann dazu führen, dass nach einem Verkehrsunfall möglicherweise mehrere Verhandlungstermine anfallen. Jeder Termin muss dann separat wahrgenommen werden. Ich vertrete Sie selbstverständlich bei allen anfallenden Gerichtsterminen und führe die jeweilig notwendigen Vorbereitungen für Sie durch.

Gutachten und Regulierungsverhandlungen

Gerichtsverfahren zu Verkehrssachen sind besonders von Expertengutachten zu den unfallbeteiligten Fahrzeugen bzw. zu den Personenschäden gekennzeichnet. Zudem spielen auch die Regulierungsverhandlungen mit den Versicherungen eine wichtige Rolle. Deshalb kann sich ein Verkehrsrechtsprozess über einen langen Zeitraum erstrecken. Teilweise erfolgen Urteile erst nach mehr als einem Jahr. Ich betreue Sie durchgehend während der gesamten Verhandlung. Dabei halte ich Sie über den Stand der Dinge auf dem Laufenden und koordiniere die Korrespondenz mit dem Gericht, den Sachverständigen und den Versicherungen.

Die Situation in der Verhandlung

Bei den eigentlichen Verhandlungsterminen vor Gericht, vertrete ich Sie aktiv. Hier geht es darum, unsere eigene Argumentation und Beweisführung effektiv vorzutragen und auf die Einwendungen der Gegenseite angemessen zu reagieren. Bei strafrechtlichen Anschuldigungen ist die anwaltliche Vertretung dringend zu empfehlen, dazu sind die möglichen Konsequenzen zu weitreichend. Aber auch bei zivilrechtlichen Angelegenheiten sollten Sie nicht ohne die langjährige Erfahrung eines spezialisierten Rechtsanwalts antreten.

Mein Tipp: Fachanwalt bevorzugen

Verkehrsrecht ist ein Fachgebiet, das sich über viele verschiedene Rechtbereiche erstreckt. Neben einer umfassenden verkehrsrechtlichen Kompetenz, sind auch tiefgreifende versicherungs- und strafrechtliche Kenntnisse notwendig.

Gehen Sie nicht zu einem Scheidungs- oder Arbeitsrechtsanwalt, nur weil dieser schon mal einen Verkehrsfall gemacht hat. Verkehrsrecht kann man nicht "nebenbei" machen.

Als Verkehrsrechtsanwalt sollte man zuerst einmal ein guter Strafverteidiger sein. Dann muss man sich detailiert im Ordnungswidrigkeitenrecht auskennen und versiert und abgeklärt außergerichtliche Versicherungsverhandlungen führen können. Nicht zuletzt braucht man Kenntnisse im Verwaltungsrecht, z.B. um die Wiedererlangen einer Fahrerlaubnis durchzusetzen.

Notwendiges Fachwissen im Verkehrsrecht

Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Verkehrsverwaltungsrecht, speziell Fahrerlaubnisrecht

Bußgeldrecht

Haftungs- und Schadensrecht

Verkehrsversicherungsrecht

Zivil- und Strafprozessrecht

Kenntnisse beim Beurteilung von technischen und medizinischen Gutachten

Das fachliches Wissen wird stetig ausbauen

Mein fachliches Niveau fördere und erweitere ich durch meine Mitarbeit an der Fachzeitschrift VerkehrsRechtsReport (VRR) und durch meine Mitgliedschaft im Arbeitskreis Verkehrsrecht des Berliner Anwaltsvereins.

Rechtsanwalt Kosten und Gebühren

Wer muss den Verkehrsrechtsanwalt bezahlen?

Prinzipiell ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit Kosten verbunden. Der Mandant schließt mit dem Anwalt einen Vertrag und muss dessen Leistungen auch bezahlen. Allerdings gilt auch: die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldige. Wird also Ihr Gegner verurteilt, so muss er auch Ihre Anwaltskosten bezahlen. Und werden Sie in einer Strafsache freigesprochen, so trägt die Staatskasse alle Kosten.

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Schlüsselwörter
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