Fotografin Juliane S. Ziel

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Große Straße 19
19336 Bad Wilsnack, Deutschland
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Fotografin Juliane S. Ziel Firmen Informationen

Allgemeine Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Fotografin Juliane Sylvia Ziel durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Die AGB gelten als vereinbart, nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung.

II. Produktionsaufträge
1. Die Fotografin wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sie kann den Auftrag zum Teil durch Dritte (Labore etc.)
ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist die Fotografin hinsichtlich der Art
der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bilderfassung, den Aufnahmeort und das
angewendete optisch – technisch (fotografisch)
Verfahren.
2. Die Fotografin wählt die Bilder aus, die sie dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt.
3. Die Abnahme erfolgt mit der zum Erwerb bestimmten Auswahl der Bildwerke durch den Auftraggeber.
4. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb einer Kalenderwoche nach Übergabe des Werkes an
den Auftraggeber bei der Fotografin eingegangen sein.
5. Die Fotografin verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials,
sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Grundsätzlich werden sämtliches
Bildmaterial und sämtliche Daten bezüglich des Produktionsauftrages nach der Abnahme (II. Nr. 3) vernichtet.

III. Kaufverträge
Die Fotografin veräußert Fototechnik, Filme, Fotoalben und verschiedene damit in Verbindung stehende Accessoires. Die jeweils mit den Produkten an den Kunden weitergegebene Gebrauchsanweisung ist zu beachten. Eine Gewährleistung gegenüber Unternehmern wird ausgeschlossen.

IV. Nutzungsrecht/Persönlichkeitsrechte
1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und
die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung kommt nur in Frage, wenn
dies ausdrücklich vertraglich eingeräumt oder für den Einzelfall genehmigt worden ist. Eigentumsrechte werden nicht
übertragen und ungeachtet des Umfanges des im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechtes bleibt die Fotografin
berechtigt die Bilder im Rahmen ihrer Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration zu verwenden, soweit hierdurch
nicht unmittelbar Persönlichkeitsrechte der Auftraggeber betroffen sind.
2. Untersagt der Auftraggeber der Fotografin zur Wahrung seiner Persönlichkeitsrechte oder zum Schutz der Privatsphäre
die Nutzung des Bildmaterials zu den in IV. Nr. 1 bezeichneten Zwecken, bedingt dies eine 20 % -ige Erhöhung des
Grundhonorars.

V. Haftung
1. Die Fotografin haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Forderungsverletzung oder unerlaubten Handlung
resultieren. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. Dies gilt im Rahmen aller Verträge der
Fotografin mit Auftraggebern und Kunden.
2. Für Mängel die auf unrichtige oder ungenaue Anweisung des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
3. Sollte die Fotografin aufgrund von Umständen die sie nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Unwetter etc.)
nicht in der Lage sein den vereinbarten Fototermin einzuhalten, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden
Schäden übernommen werden.
4. Im Falle der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Nachbesserungsanspruch durch die Fotografin zu. Ist eine
Verbesserung unmöglich oder wird sie von der Fotografin abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsrecht
zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Kleine Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als
wesentlicher Mangel.

VI. Honorar
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar gilt inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Auf die Preisliste wird
verwiesen.
2. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat,
überschritten, so erhält die Fotografin auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten
Stunden- oder Tagessatz.
3. Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber widerrufen werden, so wird eine
Aufwandsentschädigung wie folgt fällig. Storniert der Auftraggeber den Auftrag mehr als 24 Stunden vor Antritt oder
konkreter Befassung der Fotografin mit dem Auftrag, gelten 25 % des vereinbarten Honorars als Stornokosten als
vereinbart.
Erfolgt die Stornierung weniger als 24 Stunden vor Beginn der Vertragsausführung oder der Befassung der Fotografin
damit, werden 50 % des vereinbarten Honorars als Stornogebühr fällig.
Bei Auftragsarbeiten, die einem Vertrag zu Grunde liegen, werden bei einer Absage durch den Auftraggeber, die nicht
die Fotografin zu vertreten hat, 100% der vereinbarten Aufnahmegebühr fällig, da das Aufnahmedatum und -zeit für den
Auftraggeber frei gehalten und evtl. andere Aufträge abgesagt wurden. Solche Fototermine sind personalisiert und
können nicht an andere weitergegeben oder verkauft werden. Veränderungen zum Fototermin bzw. zur
Programmausführung teilt der Auftraggeber umgehend der Fotografin mit.
4. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des
Auftraggebers. Anfahrtskosten ab der Niederlassung der Fotografin in Bad Wilsnack werden mit 0,30 €/km berechnet.
5. Das Honorar wird in bar oder per Überweisung zum Ausgleich gebracht.
6. Das Honorar ist spätestens binnen zwei Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung kein
kürzeres Zahlungsziel angegeben ist. Überschreitet der Auftraggeber diese Zahlungsfrist befindet er sich automatisch in
Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10 % p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung ist nur gegenüber
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Die Fotografin behält sich ein
Zurückbehaltungsrecht bis zu vollständigen Bezahlung seiner Leistung vor.

VII. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigter Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zur kommerziellen
oder nicht genehmigten Zwecken, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars
zu zahlen, jedoch mindestens von 100,00 €/Bild und Einzelfall vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Durch die in Ziffer VII.1. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

VIII. Rechtswirksamkeit, Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart und zwar auch bei Lieferung ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berühren nicht die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
4. Gerichtsstand ist Bad Wilsnack.

Bad Wilsnack, den 01.12.2013

Große Straße 19 Bad Wilsnack

Öffnungszeiten
Dienstag:
09:00 - 13:00
Mittwoch:
09:00 - 13:00
Donnerstag:
09:00 - 13:00
Freitag:
09:00 - 13:00
Parkplatz
Die Firma hat einen Parkplatz.
Telefonnummer
+4938791809522
Weblinks
Soziale Medien
Schlüsselwörter
anbieter von audiovisuellen geräten, kamerageschäft, elektriker

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